BuiltWithNOF
Helmut Zermin

Riester-Rente lohnt sich gerade für Geringverdienende

Gesetzgeber muss aber dann schwere Gesetzeslücke bei Anrechnung der zusätzlichen privaten Altersvorsorge auf die Grundsicherung schließen

Von Diplom Betriebswirt Karl-Helmut E. Zermin

Bis Ende 2007 hatten fast 10 Millionen Bundesbürger eine Riester-Rente abgeschlossen. Die Erfolgsgeschichte der Riester-Rente setzt sich damit ununterbrochen fort. Doch ein Fernsehbeitrag im ARD Politikmagazin Monitor konfrontierte die politisch Verantwortlichen mit einer großen Gesetzeslücke und führte zu einer aktuellen Debatte über Altersarmut in Deutschland und über die Anrechnung der zusätzlichen privaten Altersvorsorge auf die Grundsicherung. Die Riester-Rente selbst ist seit 1. Januar 2008 noch attraktiver geworden. Denn die Zulagen steigen, für Nachwuchs gibt’s mehr Prämien, auch Häuslebauer werden künftig gefördert. Nur muss der Gesetzgeber jetzt diese Gesetzeslücke schleunigst beseitigen.

Auch der Handeln und Forschen für das Alter e.V. hat jetzt an den Bundesarbeitsminister in einem offenen Brief appelliert diese Gesetzeslücke schleunigst zu schließen.

Am 10 Januar 2008 deckte das ARD Politik-Magazin in einem Fernsehbeitrag eine Gesetzeslücke auf, die selbst allen Experten nicht bekannt war: Nämlich die Anrechnung der Riester-Ersparnis auf die sogenannte Grundsicherung.

Die Grundsicherung bekommen alle Erwerbsunfähigen und Rentner deren Rente nicht zum Leben reicht vom zuständigen Grundsicherungsamt Wegen der unterschiedlichen Mieten variiert sie erheblich. In München gelten aktuell 847 Euro als Mindestbedarf, in Emden 614. Nach Berechnungen des ARD Magazins Plusminus liegt das Mittel der Grundsicherung für 33 Städte bei 703 Euro. Laut Sozialverband VDK beträgt sie durchschnittlich 710 Euro.

Der Vorsitzende des Sachverständigenrates Prof. Bert Rürup forderte im Monitor Beitrag, wie jetzt auch der Handeln und Forschen für das Alter e.V., eine sofortige Änderung dieser Gesetzeslücke. Wer riestert, müsse das Geld später tatsächlich zusätzlich in der Tasche haben, meinte Rürup in dem Beitrag.

ARD Wirtschaftsmagazin Plus Minus legte nach

Auch das ARD Wirtschaftsmagazin Plusminus berichtet am Dienstag den 15 Januar, in einem Beitrag, dass sich die Riester Rente als zusätzliche private Altersvorsorge, eben wegen dieser von Monitor aufgezeigten Gesetzeslücke wenig für Geringverdiener, also gerade für diejenigen, die es eigentlich am nötigsten hätten nicht lohne.

FDP Bundestagsfraktion fordert sofortig mehr Anreize zur Altersvorsorge für Geringverdiener

Nach Auffassung des FDP-Rentenpolitiker Heinrich L. Kolb erhält ein Grundsicherungsbezieher mit Alterseinkommen aus privater und betrieblicher Vorsorge genauso viel Grundsicherung wie jemand, der nicht privat für sein Alter vorgesorgt hat.

In einer Bundestags-Debatte zur „privaten Altersvorsorge“ am 18. Januar 2008 meiner Kolb: "Die Dummen sind mal wieder die, die sich nicht allein auf den Staat verlassen wollen".

Nach Auffassung der FDP muss das Recht der Grundsicherung im Alter deshalb so geändert werden, dass jeder, der vorsorgt, von dieser Vorsorge auch profitiert. Daher sollte jeder Grundversicherungsbezieher einen Freibetrag von 100 Euro für Einkünfte aus privater Altersvorsorge besitzen. Darüber hinausgehende Altersvorsorgeeinkommen sollten bis zu einer Höhe von 800 Euro zu 20 Prozent anrechnungsfrei bleiben. Diese Anrechnungsregelung solle im Übrigen für alle Einkommensarten gelten.

Auch OECD warnt vor Altersarmut

Am Samstag, den 19. Januar 2008 warnte auch die Organisation für Wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung OECD vor einer zunehmenden Altersarmut in Deutschland. Zur Zeit sei die Lage noch solide, sagte OECD-Rentenexpertin Monika Queisser der Frankfurter Rundschau. Weniger gut stehe es aber in der Zukunft um die Versorgung von Geringverdienern sowie der zunehmenden Zahl von Menschen, die nicht durchgehend Rentenbeiträge gezahlt hätten. Heute sei die Armutsquote von Ruheständlern noch vergleichsweise niedrig; dies werde sich in 30 bis 40 Jahren ändern. Für diese Gruppe fehle „ in Deutschland eine automatische Altersabsicherung“.

Queisser empfiehlt der Bundesregierung, sich am Vorbild der Schweiz zu orientieren. Das dortige Drei-S¦ulen-Modell von staatlicher Sockelrente sowie einer Pflicht zur betrieblichen und privaten Altersvorsorge habe den Vorteil, dass es alle Bürger nach ihrer Leistungsfähigkeit einbeziehe und die Abhängigkeit von sozialpflichtiger Beschäftigung vermindert werde.

Riestern lohnt sich auch weiterhin

Selbst Monitor hat aber nicht dazu geraten, keine Riester-Verträge abzuschließen bzw. bestehende Verträge zu kündigen, sondern hat nur eine große Gesetzlücke aufgedeckt.

Deshalb sollte derzeit niemand wegen dieser Gesetzeslücke auf die Zulagen der Riesterrente verzichten, denn die Gewinne sind gerade für Geringverdiener mit Kindern besonders hoch.

Seit dem 1. Januar 2008 ist die Riester-Vorsorge auch noch attraktiver geworden. Seit dem 1. Januar 2008 erhalten Riester-Sparer eine höhere Grundzulage von 154 Euro. Bisher waren das 114 Euro. Auch die Kinderzulage ist von 138 auf 185 Euro jährlich erhöht worden.

Zusätzlich wird für Kinder, die in 2008 oder später geboren werden und kindergeldberechtigt sind, die Kinderzulage auf 300 Euro pro Jahr erhöht. Dies wurde gemeinsam mit der Entfristung der Sozialabgabenfreiheit bei der Entgeltumwandlung in vom Bundestag beschlossen.

Die Riester-Rente wird damit für Familien noch lohnender: Künftig übernimmt der Staat bei einer Einverdiener-Familie mit 30.000 Euro Durchschnittsverdienst von den 1.200 Euro Sparbeitrag für die Zusatzrente bei der Geburt eines Kindes 608 Euro. Die Förderquote für die Familie steigt damit auf über 50 Prozent. Kommt später ein zweites Kind hinzu, klettert der Anteil der staatlichen Unterstützung sogar auf über 75 Prozent (908 Euro). Und dabei sind eventuell bereits vorhandene Kinder, für die es jeweils 185 Euro Zulage jährlich gibt, noch nicht berücksichtigt.

Riester-Sparverträge werden jährlich mit einem Maximalbetrag bezuschusst, der ab 2008 bei 2.100 Euro liegt.

Gerade für Geringverdienende eine attraktive und lohnende Form der Altersvorsorge

Grundsätzlich kann jeder Arbeitnehmer, der Pflichtbeiträge in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlt, in den Genuss dieser staatlichen Förderung kommen. Die Förderung über Zulagen ist besonders für Geringverdiener, Familien mit Kindern sowie nicht versicherungspflichtige Ehepartner geeignet. Bei allen Arbeitnehmern mit durchschnittlichem und gutem Einkommen - ab etwa 30.000 Euro Jahreseinkommen - bringt die Steuerbefreiung eingezahlter Beiträge mehr Vorteile. Das Finanzamt rechnet bis zu 2.100 Euro pro Jahr an (ab 2008) und prüft, ob die Steuerbefreiung günstiger ist als die Zulage.

Nach dem Wegfall der EigenheimzulageWohn Riester kommt

Nach dem Wegfall der Eigenheimzulage Ende 2006 nimmt jetzt auch die staatliche Förderung von Wohneigentum über eine „Riester-Rente“ einen neuen Anlauf.

CDU / CSU und SPD haben sich Ende des Jahres 2007 auf ein Modell geeinigt, das im Rahmen der Riester Rente und der bestehenden Steuersystematik einen substanziellen Beitrag zur stärken Ausbreitung der privaten Altersvorsorge leisten sollen und das selbstgenutzte Wohneigentum gegenüber den bisher geförderten Altersvorsorgeprodukten (private Rentenversicherungen, Banksparpläne, Investmentfondssparpläne) weder privilegieren noch diskriminieren soll. Das Gesetz dazu soll in der ersten Hälfte 2008 beschlossen und zum 1. Januar 2008 rückwirkend in Kraft gesetzt werden.

Konkret sieht dieser so genannte Wohn-Riester Folgendes vor:

1. Der Erwerb oder die Herstellung einer selbstgenutzten Wohnimmobilie bzw. der Erwerb eines Genossenschaftsanteils wird künftig zu den gleichen Konditionen gefördert wie die begünstigten Altersvorsorgeprodukte der Riester-Rente, die im Alter eine Geldrente vorsehen. Damit wird Wahlfreiheit zwischen den verschiedenen Formen der Altersvorsorge hergestellt.

2. Der Kreis der begünstigten Anlageprodukte wird um Darlehensverträge für die Anschaffung oder den Erwerb einer selbstgenutzten Wohnimmobilie bzw. den Erwerb eines Genossenschaftsanteils erweitert. Auch Bausparkassen werden entsprechende Produkte anbieten dürfen.

3. Tilgungsleistungen sollen wie Altersvorsorgebeiträge unmittelbar gefördert werden, dass heißt, dass insbesondere die Zulagen zur Riester-Rente zu 100 Prozent für die Tilgung eingesetzt werden können.

4. Aus dem steuerlich geförderten angesparten Riester-Vermögen sollen künftig bis zu 75 Prozent für die Anschaffung oder Herstellung einer selbstgenutzten Wohnimmobilie entnommen werden können. Dafür müssen aber mindestens 10.000 Euro angespart sein. Das Selbe gilt auch für den Erwerb von Genossenschaftsanteilen. Eine Rückzahlung ist nicht erforderlich. Der Förderberechtigte spart seinen Vertrag ganz normal weiter an. Das hat den entscheidenden Vorteil, dass es hierauf weiter Zulagen und Steuerabzüge gibt. Der Staat finanziert also einen Großteil der offen stehenden Riester-Summe selbst. Werden Haus oder Wohnung nicht die ganze Zeit selbst genutzt oder verstirbt der Sparer vorzeitig, greifen allerdings verschärfte Rückzahlungskonditionen.

Die Nachteile beim Wohn-Riester: Das entnommene Geld fehlt dann bei der Rente. Außerdem sind die Summen, die beim Wohn-Riestern zusammenkommen viel zu klein, um dem Traum von den eigenen vier Wänden schnell verwirklichen zu können. Ungeklärt ist auch, was passiert, wenn das eigene Häuschen wieder verkauft werden muss.

Nützliche Links:

Hier können Sie sich das Sendemanuskript zum Beitrag „XYZ“ im ARD-Politikmagazin „Monitor“ vom 10. Januar 2008 downloaden und sich den Beitrag auch noch einmal im Web TV der ARD ansehen.

http://www.wdr.de/tv/monitor/beitragsuebersicht.phtml#

Hier finden Sie das Sendemanuskript des ARD-Plus-Minus Beitrags „Sparen für nichts Trotz privater Altersvorsorge später arm“ vom 15. Januar 2008.

http://www.daserste.de/plusminus/beitrag_dyn~uid,v5vdkuohv3ihnsr1~cm.asp

Hier finden Sie Video mit dem Interview mir Walter Riester im ARD Morgen-Magazin vom 11. Januar 2008

http://www.daserste.de/videowindow_dyn~real,moma/080111_5_28.rm

Hier können Sie sich die Pressemeldung der SPD-Fraktion und des Bundestagsbüros von Walter Riester „Riester-Rente lohnt sich gerade für Geringverdienende mit mehr Infos zur Grundsicherung, Grundsicherung bei Erwerbsfähigkeit, Grundsicherung im Alter und bei dauerhafter Erwerbsunfähigkeit sowie zur Finanzierung der Sozialversicherungsrente und der Riester-Rente etc. downloaden

http://www.wdr.de/tv/monitor/pdf/information_riester_rente_geringverdienende_140108_1.pdf

oder

http://www.spdfraktion.de/cnt/rs/rs_dok/0,,42960,00.pdf

Hier können Sie sich den Antrag der FDP Bundestagsfraktion „Altersvorsorge für Geringverdiener attraktiv gestalten“ mit der Bundestagsdrucksache 16/7177 downloaden:

http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/16/071/1607177.pdf

Hier finden Sie einen so genannten Riester-Rechner:

http://www3.mdr.de/riesterrechner/index_riesterrechner.html

Hier finden Sie Informationen zur privaten Altersvorsorge der Verbraucherzentralen:

http://www.vorsorgedurchblick.de/projekt01/

Hier finden Sie einen allgemeinen Überblich zur gesetzlichen und privaten Altersvorsorge:

http://www.rententips.de/rententips/riester/index.php

Karl-Helmut E. Zermin

 

[Willkommen] [HFA] [offene Briefe] [Mitmischen] [Unsere Projekte] [Aktuelles] [Gastbeiträge] [Dr. Pielsticker] [Dieter Cremer] [Helmut Zermin] [Helmut Zermin] [Marktplatz] [Interessante Links] [Presselounge] [Spenden] [Kontakt] [Impressum]