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Grundsicherung

FDP will bessere Anreize zur privaten Altersvorsorge für Geringverdiener

Auch Bund der Steuerzahler unterstützt FDP Antrag

Am 10 Januar 2008 deckte das ARD Politik-Magazin Monitor in einem Fernsehbeitrag eine Gesetzeslücke auf, die selbst allen Experten nicht bekannt war: Nämlich die Anrechnung der Riester-Ersparnis auf die sogenannte Grundsicherung.

Die Grundsicherung bekommen alle Erwerbsunfähigen und Rentner deren Rente nicht zum Leben reicht, vom zuständigen Grundsicherungsamt Wegen der unterschiedlichen Mieten variiert sie erheblich. In München gelten aktuell 847 Euro als Mindestbedarf, in Emden 614. Nach Berechnungen des ARD Magazins Plusminus liegt das Mittel der Grundsicherung für 33 Städte bei 703 Euro. Laut Sozialverband VDK beträgt sie durchschnittlich 710 Euro.

In einem Antrag (16/7177) verlangt die FDP-Fraktion daher bessere Anreize zur privaten Altersvorsorge für Geringverdiener. Dazu soll jedem Grundsicherungsbezieher ein Freibetrag von 100 Euro für Einkünfte aus privater Altersvorsorge eingeräumt werden. Zugleich machen sich die Abgeordneten für ihr Konzept eines liberalen Bürgergeldes stark.

Zu diesem FDP-Antrag fand jetzt im Ausschuss für Arbeit und Soziales des Deutschen Bundestag eine öffentliche Anhörung statt.

Der Vertreter des Bunds der Steuerzahler bezeichnete den Antrag der FDP als geeignet, gerade bei Geringverdienern einen Anreiz dafür zu schaffen, selbst für das Alter vorzusorgen. Der Bund der Steuerzahler sieht auch keine Gefahr für die öffentlichen Hauhalte in diesem Antrag. Zu recht wies er darauf hin, dass sich die Bürgerinnen und Bürger ansonsten ihren Riester-Sparvertrag oder ihre Direktversicherung oder Lebensversicherung auszahlen lassen würden und dann vor dem Eintritt in die Grundsicherung beispielsweise aufzubrauchen.

Keinen gesetzlichen Regelungsbedarf sah dagegen der Experte des BDA, Gert Nachtigal bei der Anrechnung von Einkommen aus privater und betrieblicher Altersvorsorge. Diese sollten "weiter in voller Höhe auf die Grundsicherung im Alter angerechnet werden", betonte Nachtigal. Er führte aus, dass eine vollständige oder teilweise Nichtanrechnung, wie sie die FDP-Fraktion in einem Antrag zur attraktiveren Gestaltung privater Altersvorsorge für Geringverdiener vorschlägt (16/7177), das Nachrangigkeitsprinzip der Grundsicherung aufweiche.

Auch die CDU, SPD und Grüne sehen den Antrag der FDP bisher skeptisch.

Er wird aber demnächst in zweiter und dritter Lesung im Plenum des Deutschen Bundestags beraten und entschieden werden.

 

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