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Dieter Cremer

Gesundheitsfonds ist eine große Missgeburt

Auch Rentnerinnen und Rentner drohen bei Einführung des Gesundheitsfonds höhere Kassenbeiträge

von Dieter Cremer, Gründungsmitglied des Handeln und Forschen für das Alter e.V., Rösrath

Der politisch umstrittene Gesundheitsfonds kommt auch in der Bevölkerung überhaupt nicht gut an. So sind nach einer Meinungsumfrage zwei Drittel dagegen, dass künftig die Regierung einen einheitlichen Krankenkassenbeitrag festlegt.

71 Prozent der Befragten befürchten, dass das System dadurch auf eine Einheitskasse zusteuert.

84 Prozent würden die Einführung des Fonds lieber um ein bis zwei Jahre verschieben, bis die finanziellen Konsequenzen klar sind.

Der Forsa-Umfrage im Auftrag der Techniker-Krankenkasse zufolge erwarten drei Viertel der Bevölkerung, dass der Fonds mehr statt weniger Bürokratie verursacht.

Knapp zwei Drittel glauben nicht, dass er zu mehr Gerechtigkeit führt. Auch der Zuverlässigkeit der staatlichen Zuschüsse für das Gesundheitssystem traut die große Mehrheit nicht:

80 Prozent der Befragten erwarten in Zeiten knapper Staatshaushalte sogar Einschnitte zu Lasten der medizinischen Versorgung.

Fakt ist aber: Der Gesundheitsfonds ist ein Kernelement der jüngsten Gesundheitsreform und soll zum 1. Januar 2009 eingeführt werden. Dagegen regt sich jedoch in letzter Zeit vermehrt Widerstand vor allem aus den unionsregierten Südländern und aus Bayern.

Künftig sollen die Kassenbeiträge und staatlichen Zuschüsse in dem Fonds gesammelt und von dort an die Kassen weiterverteilt werden.

Kommt eine Kasse mit den zugewiesenen Mitteln nicht aus, darf sie einen Zusatzbeitrag erheben.

Damit der umstrittene Gesundheitsfonds kommt, muss die Bundesregierung bzw. das zuständige Bundesgesundheitsministerium (BMG) bis zum 1. November 2008 einen einheitlichen Beitragssatz für alle Krankenkassen festlegen.

Wenn es um den Gesundheitsfonds geht, werden derzeit aber nur die missglückte Gutachten des BMG, die Konvergenzklausel und die Verzögerungen bei der Einführung des Gesundheitsfonds durch das BMG diskutiert.

Fakt ist aber auch: Wenn der Gesundheitsfonds tatsächlich kommt, zahlen ab 1. Januar 2009 alle gesetzlich Krankenversicherte, also auch die Rentnerinnen und Rentner, bei allen Krankenkassen den gleichen Beitragssatz. Ihnen stehen dadurch aber zum 1. Januar 2009 drastische Beitragserhöhungen ins Haus.

Denn während heute die Beitragssätze der 236 gesetzlichen Krankenkassen zum Teil erheblich auseinander klaffen (von 12,2 bis 16,7 %), werden sie im Gesundheitsfonds auf einen einheitlichen Satz festgelegt. Dieser Satz wird nach Berechnungen des Münchner Instituts fr Gesundheits￶konomik im Auftrag der Initiative Neue Soziale Marktwirtschaft bei 15,5 Prozent liegen. Das entspricht einem Anstieg von 0,7 Prozentpunkten im Vergleich zum heutigen durchschnittlichen Beitragssatz von rund 14,8 Prozent (einschließlich des von den Arbeitnehmern zu tragenden Zusatzbeitrages von 0,9 Prozentpunkten). Auf einzelne GKV-Versicherte kommen Beitragserhöhungen von bis zu 700 Euro pro Jahr zu. So springt beispielsweise für die 530.000 Mitglieder der IKK Sachsen der Beitragssatz von derzeit 12,7 Prozent auf dann 15,5 Prozent.

Den bundesweit einheitlichen Beitragssatz legt der Bund jeweils zum 1. November des Vorjahres fest und nicht mehr wie bisher die Kassen selbst. Doch noch hält sich die Bundesregierung und die Bundesgesundheitsministerin Ulla Schmidt zur Höhe des einheitlichen Kassenbeitrags bedeckt.

Gesetzlich Krankenversicherten drohen aber nicht nur durch die einheitlichen Beitragssätze drastische Beitragserhöhungen. Der Grund: Wenn der Gesundheitsfonds kommt, erhält jede Krankenkasse je nach Alter, Geschlecht und Krankheit ihrer Versicherten ab dem Jahre 2009 pro Versicherten eine pauschale Zuweisung von 150 bis 170 Euro pro Versicherten. Noch teurer wird es für die Versicherten aber, wenn eine Kasse mit diesem Geld nicht auskommt, das sie ab 2009 aus dem Gesundheitsfonds bekommen soll. Denn dann kann die Krankenkasse von ihren Mitgliedern eine eigene „Zusatzprämie“ erheben. Um ihre Mitglieder nicht zu überfordern, darf diese zusätzlich erhobene Prämie aber maximal ein Prozent des beitragspflichtigen Einkommens ausmachen. Die Kassen können aber bis zu acht Euro kassieren, ohne dass das Einkommen überprüft wird. Das kann im Einzelfall dazu führen, dass der Zusatzbeitrag höher ist als ein Prozent des beitragspflichtigen Einkommens. Nimmt eine Kasse aber mehr als acht Euro Zusatzbeitrag, muss sie ihre Versicherten darauf hinweisen, dass andere Kassen billiger sind. Außerdem muss die Krankenkasse ihre Mitglieder auf die Möglichkeit des Kassenwechsels hinweisen.

Auf der anderen Seite können gut wirtschaftende Kassen aber nicht benötigte Beträge über finanzielle Vergünstigungen oder eine Prämienauszahlung an ihre Versicherten wieder ausschütten. Ab wann solche Prämien ausgezahlt werden ist allerdings zum jetzigen Zeitpunkt nicht absehbar.

Es ist daher nur verständlich, dass in Politik und Wirtschaft die Stimmen immer lauter werden, die für einen Stopp des Gesundheitsfonds plädieren. Den der Gesundheitsfonds ist eine Missgeburt. Wir als Handeln und Forschen für das Alter e.V. und ich als gelernter Versicherungskaufmann, der schon seit Jahrzehnten bei einem großen deutschen privaten Krankenversicherer arbeitet, plädieren daher für einen sofortigen Stopp des Gesundheitsfonds.

Das Bundesgesundheitsministerium bzw. die Bundesgesundheitsministerin muss jetzt auch klar darlegen, in wieweit die kritische Zusammenfassung des Gutachtens „Finanzielle Effekte des vorgesehenen Gesundheitsfonds auf die Bundesländer“ vom Prof. Bert Rurüp und Eberhard Wille bei Verabschiedung der Gesundheitsreform berücksichtigt wurde. Schon dieses Gutachten wurde vom Bundesgesundheitsministerium in Auftrag gegeben und lag dort bereits am 3. Januar 2007 vor, also vor Verabschiedung der kompletten Gesundheitsreform. Auch diese Stellungnahme sollte der Öffentlichkeit und allen Parteien vorgelegt werden.

Schon damals sahen die beiden Wissenschaftler Probleme beim Gesundheitsfonds und den Risikostrukturausgleich voraus. (u.a. wegen veralterten Datenmaterial als Grundlage bei den Berechnungen, nicht Berücksichtigung von Satzungs- und Mehrleistungen sowie Verwaltungskosten beim Risikostrukturausgleich, verfehlter regionaler Denkansatz, Probleme durch neue Vergütungsordnung, die erst zum 1. Januar 2009 eingeführt wird, etc.).

Der Gesundheitsfonds und der Risikostrukturausgleich bergen daher unkalkulierbare Risken für alle Bundesländer, alle Krankenkassen aber auch für Ärzte, vor allem aber für die Patienten und Versicherten.

Nicht zuletzt muss das BMG jetzt konkret sagen, mit welchem Einheitsbeitrag gesetzlich Krankenversicherte bei Einführung eines Gesundheitsfonds zu rechnen haben und welche Zusatzkosten auf alle gesetzlich Krankenversicherte durch die möglichen Zusatzbeiträge, die die Kassen bei Einführung des Gesundheitsfonds erheben können, zu kommen

Des weiteren muss die Bundesgesundheitsministerin klar darlegen, wie viele Krankenkassen durch den Gesundheitsfonds fusionieren werden, um eine Pleitewelle bei gesetzlichen Krankenkassen zu verhindern.

 

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